Deutscher Bund

Deutscher Bund
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation; Deutschland; Deutsches Reich

* * *

I
Deutscher Bund
 
Auf dem Wiener Kongress versuchten die maßgeblichen Staatsmänner, allen voran der österreichische Außenminister Fürst Metternich, Europa neu zu ordnen. Der Wunsch der deutschen Patrioten, von denen viele am Freiheitskampf gegen Napoleon teilgenommen hatten, nun einen neuen nationalen deutschen Bundesstaat zu errichten, erfüllte sich nicht. Auch das 1806 aufgelöste Heilige Römische Reich deutscher Nation wurde nicht wiederhergestellt.
 
Geschaffen wurde ein locker gefügter Staatenbund, der Deutsche Bund. Er setzte sich aus 35 Fürstenstaaten und vier freien Städten zusammen. Den Vorsitz in diesem Staatenbund übernahm Österreich. Das einzige Bundesorgan war die Bundesversammlung der bevollmächtigten Gesandten der Mitgliedsstaaten, die später hauptsächlich Bundestag genannt wurde; sie tagte als ständiger Kongress in Frankfurt am Main. Neben den deutschen Fürsten gehörten auch ausländische Herrscher dem Deutschen Bund an, und zwar der König von Großbritannien und Irland als König von Hannover, der König von Dänemark als Herzog von Holstein sowie der König der Niederlande als Großherzog von Luxemburg. Österreich und Preußen gehörten ihm nur mit den Gebieten an, die Bestandteile des Heiligen Römischen Reichs gewesen waren. Die am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress von den deutschen Fürsten und Bürgermeistern angenommene Verfassung, die Bundesakte, bezeichnete den Staatenbund als »unauflöslich«. Ihre endgültige Form erhielt diese Verfassung mit der am 8. Juli 1820 einstimmig von der Bundesversammlung angenommenen Wiener Schlussakte.
 
Zur Regel wurde es (bis 1848), dass sich Österreich vor allen wichtigen Schritten in der Bundesversammlung mit Preußen als der stärksten norddeutschen Macht absprach. Innenpolitisch wurde der Deutsche Bund mehr und mehr das Vollstreckungsorgan der Restaurationspolitik Metternichs bei der Abwehr und Eindämmung liberaldemokratischer und nationaler Bestrebungen. Den Einzelstaaten war zwar zugebilligt worden, Verfassungen zu erlassen, in denen die ständige Vertretung des Volkes gesichert werden konnte, doch nur einige Fürsten der Mittel- und Kleinstaaten, so als einer der Ersten der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, gaben ihrem Land eine Verfassung, nicht jedoch Preußen und Österreich. So wuchs die Unzufriedenheit im Lande zunehmend an, besonders unter der studentischen Jugend.
 
II
Deutscher Bund,
 
der auf dem Wiener Kongress (1814/15) durch die Bundesakte vom 8. 6. 1815 gegründete Zusammenschluss der deutschen Einzelstaaten zu einem Staatenbund. Dem Deutschen Bund gehörten auch Dänemark für Holstein und Lauenburg, Großbritannien für Hannover und die Niederlande für Luxemburg und Limburg an, Preußen und Österreich nur mit den Gebieten, die bis 1806 zum Heiligen Römischen Reich gehört hatten. Einziges Bundesorgan war die Bundesversammlung. Der Deutsche Bund zerbrach 1866 (Deutscher Krieg) am preußisch-österreichischen Gegensatz. (deutsche Geschichte)
 

Universal-Lexikon. 2012.

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Synonyme:

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  • Deutscher Bund — Deutschland …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Deutscher Bund — Deutscher Bund, der im Wiener Kongreß geschaffene und durch die Bundesakte vom 8. Juni 1815 und Schlußakte vom 8. Juni 1820 bestätigte deutsche Staatenbund (aus 34, später 28 selbständigen Staaten und vier Freien Städten bestehend), der bis 1866… …   Kleines Konversations-Lexikon

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